AVGS
Neue Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III
-laufender Einstieg möglich-
Die Maßnahmentitel lauten:
1) Verringerung von Vermmittlungshemmnissen für soziale Berufe - Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Abbau berufsbezogener Vermittlungshemmnisse
Aufbau der Qualifikations- und Integrationsfähigkeit arbeitsloser Menschen mit Migrationshintergrund für den Bereich der sozialen Berufe (Gruppenmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
2) Verringerung von Vermmittlungshemmnissen für kaufmännische Berufe - Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Abbau berufsbezogener Vermittlungshemmnisse
Kaufmännische Qualifikation für den Arbeitsmarkt durch Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten (Gruppenmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
3) Individuelles Coaching für angehende Freiberufler und Selbstständige - Hilfestellung im Prozess der Entscheidungsfindung und Eignungsfeststellung für Existenzgründer
Teilnehmerorientiertes und individualisiertes Coaching und Profiling zur Vorbereitung auf eine Selbstständigkeit in Deutschland (Einzelmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
4) Beginn für eine selbstständige Tätigkeit - Hilfestellung im Prozess der Entscheidungsfindung
Qualifikation und Vorbereitung auf eine Selbstständigkeit durch Vermittlung notwendigen Wissens, Kenntnisse und nationaler Gegebenheiten (Gruppenmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
5) Aktive Orientierung - The Step In Bewerbungsunterstützung und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Aneignung beruflicher Schlüsselkompetenzen und Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten zur Förderung des Einstiegs in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Gruppenmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
6) Verringerung von Vermmittlungshemmnissen für therapeutische Berufe - Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Abbau berufsbezogener Vermittlungshemmnisse
Aufbau der Qualifikations- und Integrationsfähigkeit arbeitsloser Menschen mit Migrationshintergrund für den Bereich der sozialen Berufe (Gruppenmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
7) Verringerung von Vermmittlungshemmnissen für Berufe im Sicherheitsgewerbe - Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse und Abbau berufsbezogener Vermittlungshemmnisse
Aufbau der Qualifikations- und Integrationsfähigkeit arbeitsloser Menschen mit Migrationshintergrund für den Bereich der sozialen Berufe (Gruppenmaßnahme)
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen